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AGB FÜR DIE DIENSTLEISTUNG DER AUTOBUSVERMIETUNG MIT FAHRER

 

GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG

Die Dienstleistung der Busvermietung ab Busdepot mit Chauffeur wird von CALANDA REISEN mit firmeneigenen Autobussen oder mit ebenbürtigem Fahrzeug einer Drittenfirma ausgeführt.

Alle benutzten Fahrzeuge sind:

e)      im Besitze eines regulären Fahrzeugscheins;

f)      ausgestattet mit einer Lizenz für die handelsüblichen Bestimmungen;

g)      ausgerüstet mit regelmässig überholten Fahrtenschreibern;

h)     nach den geltenden Bestimmungen jährlich geprüft.

Die Fahrzeuge haben des Weiteren eine entsprechende Aufnahmefähigkeit im Verhältnis zu der Anzahl Fahrgäste und zeigen eine perfekte Effizienz in Bezug auf die Mechanik. Dies wird von den entsprechenden Dokumenten der jährlich durchgeführten Fahrzeugprüfungen der Motorfahrzeugkontrolle bestätigt.

Alle Fahrzeuge haben eine vom Gesetz vorgeschriebene Versicherungsdeckung.

Die Fahrzeuge werden ausschliesslich von Fahrern geführt, die im Besitze eines vom Gesetz vorgeschriebenen Führerscheins sind.

 

KOSTENVORANSCHLÄGE UND BESTÄTIGUNGEN

Der Kostenvoranschlag wird seitens CALANDA REISEN bestätigt, wenn folgende Fristen eingehalten werden:

·       Anzahlung von 30% des Betrags im Zeitpunkt der Reservierung.

·       Restbetrag 15 Tage vor dem Abreisetag

·       sofern nicht anders im Kostenvoranschlag vereinbart.

Mit der Bestätigung müssen alle relevanten Daten für die angefragte Dienstleistung, sowie die notwendigen Informationen für die Rechnungsstellung geliefert werden.

Für eine mehrtägige Dienstleistung muss zusätzlich eine Kopie des detaillierten Reiseprogramms mitgeliefert werden.

Die fehlende Bestätigung des Kostenvoranschlags innerhalb der vorgegebenen Fristen führt zu dessen Verfall und befreit CALANDA REISEN von jeglicher Verpflichtung. Der Kostenvoranschlag schliesst keine Optionen oder Reservierungen ein. 

 

ABMELDUNG VON BESTÄTIGTEN DIENSTLEISTUNGEN

Die Abmeldung von bestätigten Dienstleistungen muss in schriftlicher Form an CALANDA REISEN übermittelt werden.

Dem Kunden werden keine Kosten in Rechnung gestellt, sofern die Absage einer bestätigten Dienstleistung mindestens 30 Arbeitstage vor dem geplanten Abreisetag erfolgt.

Sollte der Kunde auf eine bestätigte Dienstleistung verzichten, gelten folgende Regelungen bezüglich der Rechnungsstellung:

  • 30 bis 22 Tage vor Abreise 10% der Kostenvoranschlag

  • 21 bis 15 Tage vor Abreise 20% der Kostenvoranschlag

  • 14 bis 8 Tage vor Abreise 40% der Kostenvoranschlag

  • 7 bis 0 Tage vor Abreise 80% der Kostenvoranschlag

WARTEZEITEN

Bei Verspätungen oder Nichteinhaltung der festgelegten Zeiten behält sich Calanda Reisen das Recht vor, die folgenden Wartezeitgebühren zu berechnen:

  • Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen Fr. 60.-

  • Fahrzeuge mit bis zu 15 Sitzplätzen Fr. 70.-

  • Fahrzeuge bis zu 19 Plätzen Fr. 80.-

  • Fahrzeuge über 20 Plätze Fr. 120.-

 

Die Preise verstehen sich pro Stunde

 

RECHNUNG

Die Rechnung wird von CALANDA REISEN im Augenblick der Bezahlung des Restbetrags ausgestellt.

VERANTWORTUNG KUNDE

Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Schäden, die im Bus in der Zeitdauer der Vermietung verursacht werden. 

 

VERANTWORTUNG CALANDA REISEN

Calanda Reisen ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder verpasste Anschlüsse aufgrund von Ursachen, die nicht der Gesellschaft zuzuschreiben sind und im Allgemeinen außerhalb ihrer Kontrolle stehen (wie Streiks, schlechtes Wetter, mechanische Ausfälle, Verkehr, Straßenbedingungen, Kontrollen durch die zuständigen Behörden, unvorhersehbare Umstände und höhere Gewalt).

Calanda Reisen übernimmt keine Verantwortung für allfällig entstandene Schäden am Reisegepäck oder an anderen Gegenständen der Reisenden sowie für Diebstahl und anderweitigen Verlust ihres Gepäcks.​

 

FAHRTSTUNDEN

Der Kunde ist darüber in Kenntnis welche Regelungen über die Fahrtstunden und Ruhezeiten des Chauffeurs gelten. Wenn dies von ihm verlangt wird, kann CALANDA REISEN diese Informationen übermitteln.

 

TRINKGELDER

Ein Trinkgeld für besonders zuvorkommende Betreuung ist stets willkommen. Trinkgelder für den Chauffeur sind in unseren Preisen nicht eingerechnet.

 

GERICHTSSTAND

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Das Schweizer Recht ist anwendbar.

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